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Förderungen für Sanierungsmaßnahmen 
rund um Ihre Beleuchtungsanlage

WIR BEGLEITEN SIE BEI DER ANTRAGSSTELLUNG 

Mit der EiKO-Europe haben Sie einen erfahrenen Projektpartner in Sachen vom Sanierung und Erneuerung der Beleuchtungsanlagen. Wir begleiten Sie von Anfang an bei der Aufnahme der alten Beleuchtungsanlage vor Ort. Zusammen mit einem bundesweit zertifizierten Energieberater erfassen und werten wir die Daten aus und erstellen ein förderfähiges Energiekonzept. Gemeinsam mit Ihnen stellen wir den Online Antrag.

BMU Förderprogramm 2019 für Kommunen 

 

WER WIRD GEFÖRDERT? 

Kommunen und Akteure aus dem kommunalen Umfeld 

WAS HABEN DIE KOMMUNEN KONKRET VON DER FÖRDERUNG?

Klimafreundliche Investitionen in Sanierung der kommunalen Innen- oder Außenbeleuchtung werden mit bis zu 30% bezuschusst.

WELCHE FRISTEN SIND ZU BEACHTEN?

Förderfenster Antragstellung: 
01.01.- 31.03. und 01.07. - 30.09.
In den Jahren 2019 - 2022

WELCHE MINDESTBETRÄGE SIND ZU BEACHTEN?

Mindestbetrag der Fördersumme beträgt 5.000 € Mindestinvestitionssumme sind 20.000€ 

 

WER WIRD GEFÖRDERT? 

private Unternehmen (sowohl kleine als auch mittlere Unternehmen (KMU) aus der fertigenden Industrie 

WAS WIRD GEFÖRDERT?

Investive Maßnahmen an der Gebäudeanlagentechnik (Heizung, Lüftung, Klimaanlagen, Beleuchtung), sofern sie primär auf Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten wirken.

WELCHE FRISTEN SIND ZU BEACHTEN?

Förderfenster Antragstellung: 
01.01.- 31.03. und 01.07. - 30.09.
In den Jahren 2019 - 2022

HÖHE DER FÖRDERUNG

KMUs 40% - Kleine und mittlere Unternehmen (KMU*) erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten. Die maximale Förderung beträgt 10 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.  

NICHT KMUs 30% der förderfähigen Investitionskosten. Der Investitionszuschuss beträgt maximal 500 Euro pro jährlich eingesparte Tonne CO2 .